In kaum einem anderen Rechtsgebiet greift der Staat gravierender in die Privatsphäre eines Menschen ein wie im Strafrecht. Die Wahl des Strafverteidigers ist Vertrauenssache. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Daniel Gönnheimer und Rechtsanwalt Dr. Frank Zander sind seit ihrer Zulassung im Strafrecht tätig. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht steht Rechtsanwalt Dr. Frank Zander auch im Rahmen der Berichterstattung beratend zur Seite, wenn es darum geht, Gegendarstellungen oder Berichtigungen in den Medien durchzusetzen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Daniel Gönnheimer hat an der Universität in Mannheim Jura studiert. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem bei einer renommierten Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt. Rechtsanwalt Gönnheimer ist schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig.
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Daniel Gönnheimer tritt regelmäßig vor den Strafgerichten in der Region auf und kennt die meisten Richter bereits aus anderen Verfahren. Diese praktischen Erfahrungen und seine theoretischen Kenntnisse sind die Basis für eine auf den Einzelfall zugeschnittene, optimale Verteidigung.
Daniel Gönnheimer vertritt unsere Mandanten vor allen Strafgerichten und ist daneben in Berufungs- und Revisionsverfahren Ihr Ansprechpartner.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Frank Zander hat an der Universität in Mannheim Jura studiert. Bereits früh wurde er als Strafverteidiger tätig und hat diese Tätigkeit neben seinen Schwerpunkten im Urheber- und Medienrecht konsequent weiterververfolgt.
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Als Fachanwalt für Medienrecht steht er in komplexen Strafverfahren auch für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten ein und steht beispielsweise auch Firmen bei der Wahrung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte zur Verfügung.
Dr. Frank Zander vertritt unsere Mandanten regelmäßig bis zum Schöffengericht.
Prof. Dr. Volker Haas lehrt an der Universität Heidelberg Strafrecht und Strafprozessrecht. Daneben ist er für unsere Kanzlei als Strafverteidiger tätig. Seine ausgezeichneten Kenntnisse Strafprozessrecht, aber auch im Strafrecht helfen dem Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren. Gravierende Ermittlungsfehler führen häufig zu einer Einstellung des Verfahrens, so dass es eine Hauptverhandlung nicht mehr bedarf.
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Prof. Dr. Volker Haas vertritt die Interessen des Angeklagten konsequent und ehrgeizig auch in gerichtlichen Verfahren. Als Strafverteidiger steht er Ihnen bei Verfahren vor dem achtens und Landgerichten aber auch in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof oder den Oberlandesgerichten zur Seite.
In komplexen strafrechtlichen Verfahren fertigt Professor Haas auch gutachterliche Stellungnahmen an, um die Verteidigung zu unterstützen.
Wir sind Ihr kühler Kopf