Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts kann es seitens des Staates zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre des Bürgers kommen. Nicht selten steht hierbei die Existenz auf dem Spiel.
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Oftmals wird eine Drohkulisse aufgebaut, die auf den ersten Blick aussichtlos erscheinen kann. Nicht zuletzt auch deshalb, weil man als Beschuldigter keinen Einblick in die Ermittlungsakte erhält. In einer solchen Situation eine Aussage zu tätigen ist riskant, denn Sie wissen nicht, was man überhaupt gegen Sie in der Hand hat. Egal, was Ihnen die Ermittler raten – sagen Sie nichts ohne Ihren Strafverteidiger! Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte und bringen Licht ins Dunkle.

 

Strafverteidigung ist nicht nur ein Kampf um das Recht, sondern insbesondere auch ein Kampf um die Freiheit und den Ruf des Mandanten. Hierbei muss immer das Ziel sein, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Dies ist im Optimalfall die Einstellung der Ermittlungen ohne eine Hauptverhandlung oder ein Freispruch. Kommt dies nicht in Betracht kann es sinnvoll sein, eine Einstellung des Verfahrens anzustreben, beispielsweise durch Zahlung einer Geldauflage oder eine Hauptverhandlung durch Verhängung eines Strafbefehls zu verhindern. Kommt es doch zur Hauptverhandlung gilt es im Rahmen des Prozesses, den Angeklagten mit allen zulässigen prozessualen Mitteln effektiv zu verteidigen. Ein Patentrezept gibt es hierfür nicht.

Sie können sich aber sicher sein, dass wir uns für Ihre Interessen einsetzen, um das beste Ergebnis zu erreichen. Sei es durch einen „Deal“ oder durch eine harte Linie gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

 

Einen Ausschnitt des Tätigkeitsspektrums, in denen wir bereits Mandanten vertreten haben bzw. in dem wir tätig sind, finden Sie in Kürze auf unseren Unterseiten.

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