Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts unterstütze ich Mandantinnen und Mandanten, die unerwartet mit Verhaftungen oder Durchsuchungen konfrontiert werden. Zufällige Funde bei Verkehrskontrollen oder Ermittlungen gegen Dritte können zu ernsten Vorwürfen führen, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln.
Häufige Anklagepunkte:
– Verstoß gegen das BtMG, § 29 BtMG
– Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 BtMG
– Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
– Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 und 3 BtMG
Im Falle eines Verstoßes gegen das BtMG ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und zu schweigen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen erfahrenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, auch wenn die Ermittler betonen, dass die Situation eindeutig sei. Schnell können Freiheitsstrafen drohen.
„Ich werde des Handels mit Betäubungsmitteln beschuldigt, obwohl ich kein Dealer bin.“
Schon die Vermittlung von Kontakten oder der Transport von Betäubungsmitteln kann als Handel betrachtet werden. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen in dieser kritischen Situation helfen, insbesondere wenn in Ihrem Besitz eine Waffe gefunden wird – gemäß § 30a BtMG droht eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren.
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Mannheim, Darmstadt und Krefeld unterstütze ich Sie nicht nur in Südhessen, sondern auch bundesweit. entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte entscheide ich über die notwendigen Schritte, einschließlich der Überprüfung des Wirkstoffgehalts der beschlagnahmten Betäubungsmittel. Rufen Sie mich jetzt an unter 0621 3703 1800.
Fragen? – Rufen Sie uns direkt an!
In unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.