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Führerschein-Entzug

In Führerschein-Angelegenheiten droht oft auch der Führerscheinentzug, da die Gerichte davon ausgehen, dass der Beschuldigte nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll im Straßenverkehr teilzunehmen.

 

Beschuldigte sehen sich häufig folgenden Vorwürfen ausgesetzt:

Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Nötigung, § 240 StGB

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

 

Was sollten Sie tun?

Sagen Sie nichts ohne vorher Ihren Strafverteidiger kontaktiert zu haben. Auch dann nicht, wenn die Polizei Ihnen vermeintlich helfen will, die Sache schnell aus der Welt zu schaffen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Wir werden dann mit Ihnen in die amtliche Ermittlungsakte schauen und eine für Sie maßgeschneiderte Lösung erarbeiten.

 

Was kostet ein Strafverteidiger?

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns zunächst Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann eine erste kostenlose Ersteinschätzung. In den meisten Fällen werden wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, um die Kosten zunächst gering zu halten.

Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechen wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro in Mannheim, Neustadt oder Darmstadt.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie möchten vorher lieber wissen, was andere Mandanten über uns sagen? Dann besuchen Sie uns doch auf anwalt.de. Unter http://www.anwalt.de/gz/bewertungen.php haben uns bereits zahlreiche Mandanten bewertet.

Daniel Gönnheimer

Fragen? – Rufen Sie uns direkt an!

In unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.

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