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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in den Delikten nicht vom Erwachsenenstrafrecht. Der bedeutende Unterschied ist bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften (Ausschluss der Öffentlichkeit, etc.) und dem Strafmaß. Im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke. Entsprechend muss das Ziel sein, bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung zu erreichen, bevor es zu einer Verhandlung kommt.

 

Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?

Je nach Tatvorwurf muss eine auf den Fall des Jugendlichen oder Heranwachsenden angepasste Verteidigungsstrategie gewählt werden. Wir nehmen zunächst Einblick in die Ermittlungsakte und schauen dann, welche Schritte erforderlich sind. Gerade bei Delikten im Jugendstrafrecht kommt es auf eine umsichtige Verteidigung an, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen.

 

Was kostet ein Strafverteidiger?

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns zunächst Ihr Problem. Wir geben Ihnen dann eine erste kostenlose Ersteinschätzung.

In den meisten Fällen werden wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, um die Kosten zunächst gering zu halten.Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechen wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro in Mannheim, Neustadt oder Darmstadt. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Daniel Gönnheimer

Fragen? – Rufen Sie uns direkt an!

In unserer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen.

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