Jugendstrafrecht

In den meisten Fällen werden wir vor weiteren kostenauslösenden Maßnahmen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, um die Kosten zunächst gering zu halten.Die Akteneinsicht ist nur mit geringen Kosten verbunden. Alles andere besprechen wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in unserem Büro in Mannheim, Neustadt oder Darmstadt. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

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