Wenn ein junger Mensch erstmals mit Polizei oder Staatsanwaltschaft in Kontakt kommt, ist die Situation für ihn selbst und für seine Familie häufig mit großer Unsicherheit verbunden. Eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder ein Ermittlungsverfahren können schnell die Sorge auslösen, dass die schulische, berufliche oder persönliche Zukunft gefährdet ist.
Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist eine frühzeitige strafrechtliche Beratung deshalb besonders wichtig. Im Jugendstrafrecht gelten besondere gesetzliche Regelungen und andere Grundsätze als im Erwachsenenstrafrecht.
Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger vertrete ich Jugendliche und Heranwachsende in Strafverfahren in Mannheim, der Region, Südhessen und bundesweit. Dabei geht es nicht nur darum, auf den konkreten Tatvorwurf zu reagieren. Eine gute Verteidigung sollte auch die persönliche Situation des jungen Menschen und seine weitere Entwicklung berücksichtigen.
Wenn gegen Ihr Kind oder einen jungen Angehörigen ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen und zunächst keine Angaben zur Sache machen.
Das Jugendstrafrecht richtet sich nicht nur nach der begangenen Straftat. Entscheidend ist auch das Alter des Beschuldigten und , bei Heranwachsenden, dessen persönliche Reifeentwicklung. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) verfolgt dabei einen anderen Ansatz als das allgemeine Erwachsenenstrafrecht. Im Mittelpunkt steht insbesondere der Erziehungsgedanke.
Das bedeutet nicht, dass Straftaten von Jugendlichen folgenlos bleiben. Vielmehr soll die Reaktion des Staates dazu beitragen, dass der junge Mensch künftig keine weiteren Straftaten begeht und sich positiv entwickelt. Welche Reaktion angemessen ist, hängt deshalb nicht allein davon ab, was passiert sein soll. Auch die Persönlichkeit, die Lebensumstände und die Entwicklung des Jugendlichen können für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sein.
Als Jugendliche gelten nach dem Jugendgerichtsgesetz grundsätzlich Personen, die zum Tatzeitpunkt 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren spricht das Gesetz von Heranwachsenden. Bei ihnen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden.
Gerade bei Heranwachsenden ist diese Frage häufig von großer Bedeutung. Es muss unter anderem geprüft werden, ob die Person nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder ob die konkrete Tat als sogenannte Jugendverfehlung einzuordnen ist. Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, kann erhebliche Auswirkungen auf die möglichen Rechtsfolgen haben. Deshalb sollte diese Frage frühzeitig und individuell geprüft werden.
Jugendliche und Heranwachsende können grundsätzlich wegen derselben Straftaten verfolgt werden wie Erwachsene. In der Praxis spielen unter anderem folgende Vorwürfe eine Rolle:
Ob es sich um einen vermeintlich geringfügigen Vorwurf oder um ein schwerwiegendes Delikt handelt: Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend dafür sein, wie sich das Verfahren entwickelt.
Nach einer Strafanzeige können Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst Ermittlungen durchführen. Dabei werden beispielsweise Zeugen vernommen, Beweismittel gesichert oder digitale Daten ausgewertet. Für Jugendliche und ihre Eltern ist häufig schwer einzuschätzen, welche Bedeutung eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen tatsächlich hat.
Als Strafverteidiger prüfe ich zunächst, welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird und welche Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden bereits vorliegen. Eine Aussage sollte grundsätzlich erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Verteidigung die Ermittlungsakte kennt. So lässt sich vermeiden, dass der junge Beschuldigte durch eine spontane oder unvollständige Schilderung ungewollt Informationen liefert, die später gegen ihn verwendet werden können.
Im Jugendstrafrecht bestehen verschiedene Möglichkeiten, ein Verfahren ohne eine klassische Verurteilung zu beenden. Je nach Vorwurf, Beweislage und persönlicher Situation können beispielsweise erzieherische Maßnahmen oder Auflagen eine Rolle spielen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren auch eingestellt werden.
Eine möglichst frühzeitige Verteidigung kann deshalb sinnvoll sein. Ziel kann es sein, bereits im Ermittlungsverfahren eine Lösung zu erreichen, bei der dem Jugendlichen eine belastende Hauptverhandlung erspart bleibt. Ob eine Einstellung tatsächlich erreichbar ist, lässt sich allerdings nur nach einer Prüfung des konkreten Falles beurteilen.
Das Jugendstrafrecht kennt unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Dabei wird zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe unterschieden. Je nach Fall können unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht kommen:
Welche Rechtsfolge angemessen ist, hängt von den Umständen der Tat und insbesondere von der Persönlichkeit und Entwicklung des Jugendlichen oder Heranwachsenden ab. Eine Jugendstrafe, also eine Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht, kommt grundsätzlich erst bei schwereren Fällen beziehungsweise unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
Der häufige Eindruck, Jugendstrafrecht sei lediglich eine mildere Variante des Erwachsenenstrafrechts, greift zu kurz. Vielmehr gelten eigene Regeln und Zielsetzungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Reaktion geeignet ist, weitere Straftaten zu verhindern und die Entwicklung des jungen Menschen positiv zu beeinflussen.
Deshalb können beispielsweise persönliche Probleme, das familiäre Umfeld, die schulische oder berufliche Situation sowie die bisherige Entwicklung eine Rolle spielen. Für die Verteidigung ist es deshalb wichtig, nicht ausschließlich über die Tat zu sprechen, sondern auch die Persönlichkeit des Beschuldigten angemessen darzustellen.
Für Eltern ist ein Strafverfahren gegen das eigene Kind verständlicherweise besonders belastend. Gleichzeitig ist es wichtig, zwischen der Rolle der Eltern und der des Beschuldigten zu unterscheiden. Je nach Alter und Verfahrenssituation können Eltern oder Erziehungsberechtigte bestimmte Rechte im Jugendstrafverfahren haben. Gleichzeitig kann es Situationen geben, in denen eine eigenständige Verteidigung des Jugendlichen besonders wichtig ist.
Als Strafverteidiger bespreche ich mit dem jungen Beschuldigten und, soweit sinnvoll und rechtlich möglich, mit den Eltern, wie das Verfahren abläuft und welche nächsten Schritte erforderlich sind. Dabei achte ich darauf, dass der Jugendliche seine eigenen Rechte kennt und die Verteidigung nicht allein aus der Sicht der Eltern geführt wird.
Im Jugendstrafverfahren kann neben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auch die Jugendgerichtshilfe eine wichtige Rolle spielen. Sie befasst sich insbesondere mit der persönlichen, familiären und sozialen Situation des Jugendlichen oder Heranwachsenden und kann gegenüber dem Gericht eine Einschätzung abgeben.
Für das Verfahren kann deshalb von Bedeutung sein, wie sich der junge Mensch in Schule, Ausbildung oder Beruf entwickelt, welche familiären Verhältnisse bestehen und ob bereits Maßnahmen zur Aufarbeitung des Geschehens eingeleitet wurden. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung hilft dabei, diese Aspekte angemessen in die Verteidigung einzubeziehen.
Bei Heranwachsenden stellt sich häufig die besondere Frage, ob weiterhin Jugendstrafrecht angewendet werden kann. Das ist keineswegs automatisch der Fall. Gleichzeitig bedeutet das Erreichen des 18. Lebensjahres auch nicht, dass zwingend Erwachsenenstrafrecht angewendet werden muss. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten persönlichen Umstände zum Tatzeitpunkt.
Die Beurteilung der Reifeentwicklung kann deshalb für das gesamte Verfahren von erheblicher Bedeutung sein. Gerade bei Heranwachsenden sollte diese Frage frühzeitig mit mir als erfahrenem Strafverteidiger besprochen werden.
Nach Übernahme des Mandats verschaffe ich mir zunächst einen vollständigen Überblick über das Verfahren. Dazu gehört insbesondere die Einsicht in die Ermittlungsakte. Ich prüfe unter anderem:
Auf dieser Grundlage entwickle ich gemeinsam mit dem jungen Beschuldigten und, soweit sinnvoll, mit seiner Familie eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei geht es nicht ausschließlich darum, eine möglichst geringe Sanktion zu erreichen. Ein wichtiges Ziel ist auch, unnötige Auswirkungen auf Schule, Ausbildung, Studium und spätere berufliche Möglichkeiten zu vermeiden.
Gerade im Jugendstrafrecht können die ersten Schritte des Verfahrens entscheidend sein. Eine unüberlegte Aussage, ein unpassender Umgang mit einer polizeilichen Vorladung oder das Fehlen einer geeigneten Verteidigungsstrategie kann die spätere Situation unnötig erschweren. Umgekehrt bestehen gerade im Jugendstrafrecht Möglichkeiten, frühzeitig auf eine angemessene und möglichst wenig belastende Lösung hinzuwirken. Deshalb sollte die Verteidigung nicht erst beginnen, wenn bereits eine Anklageschrift vorliegt oder ein Gerichtstermin feststeht.
Ein Strafverfahren kann bei Jugendlichen und Heranwachsenden schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Die Sorge vor Problemen in der Schule, bei der Ausbildung, im Studium oder beim späteren Beruf ist häufig groß. Eine strafrechtliche Auseinandersetzung muss jedoch nicht automatisch die Zukunft eines jungen Menschen bestimmen. Eine individuelle Verteidigung berücksichtigt deshalb neben dem Tatvorwurf auch die persönliche Entwicklung und die langfristigen Interessen des Beschuldigten.
Mein Ziel ist es, eine Lösung zu erreichen, die dem konkreten Fall gerecht wird und gleichzeitig vermeidbare Belastungen für die weitere Entwicklung des jungen Menschen reduziert.
Wenn gegen Sie selbst, Ihr Kind oder einen anderen jungen Angehörigen ein Ermittlungsverfahren läuft, können Sie mich kurzfristig kontaktieren. In einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung können Sie mir zunächst schildern, worum es geht und welche Maßnahmen der Polizei oder Staatsanwaltschaft bereits erfolgt sind.
Sie erreichen mich unter 0621 3703 1800. Anschließend können wir besprechen, welche Schritte sinnvoll sind und ob eine weitergehende Verteidigung erforderlich ist.
Meine Kanzlei befindet sich in Mannheim. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende in Strafverfahren in Mannheim, der Region und bundesweit. Eine persönliche Beratung in meiner Kanzlei ist ebenso möglich wie ein Gespräch telefonisch oder per Videokonferenz.
Ich vertrete junge Mandantinnen und Mandanten insbesondere in Mannheim, Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet, unter anderem aus Bensheim, Biblis, Bürstadt, Erbach, Griesheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Mannheim, Michelstadt, Viernheim, Worms und Zwingenberg sowie aus vielen weiteren Orten.
Wenn Ihr Kind oder ein junger Angehöriger eine Vorladung erhalten hat oder gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Machen Sie zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf und lassen Sie die Ermittlungsakte durch einen erfahrenen Strafverteidiger prüfen.
Für eine erste telefonische Einschätzung erreichen Sie mich unter 0621 3703 1800.

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