Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gleichen sich die Delikte denen im Erwachsenenstrafrecht. Der entscheidende Unterschied liegt in den verfahrensrechtlichen Bestimmungen, wie dem Ausschluss der Öffentlichkeit, den Strafmaßnahmen und der Betonung des Erziehungsgedankens. Mein vorrangiges Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft zu erreichen, bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt.

 

Wie ich Ihnen als Strafverteidiger helfen kann

 

Je nach vorgeworfener Straftat entwickle ich als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie, insbesondere im Kontext des Jugendstrafrechts. Beginnend mit einer gründlichen Analyse der Ermittlungsakte plane ich die erforderlichen Schritte. Besonders im Jugendstrafrecht ist eine sorgfältige Verteidigung entscheidend, um einem jungen Menschen nicht die Perspektive für die Zukunft zu nehmen.

 

Kosten für meine Dienste als Anwalt und Strafverteidiger

 

Kontaktieren Sie mich zunächst telefonisch und schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich werde Ihnen eine erste kostenfreie Einschätzung geben. Weitere Details besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch in meinen Anwaltskanzleien in Mannheim, Darmstadt / Südhessen und Krefeld.

Bei Fragen stehe ich Ihnen für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung, auch bundesweit. Erreichbar bin ich unter 0621 3703 1800.

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