Kapitalstrafrecht
Bei Tötungsdelikten ist eine Verteidigung auf höchstem Niveau erforderlich ist, denn Ihre Freiheit steht oft für viele Jahre auf dem Spiel, insbesondere im Fall von Mord, wo sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe droht. Daher ist es entscheidend, von Anfang an mit einem Experten zusammenzuarbeiten.
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt und Strafverteidiger stelle ich bereits zu Beginn des Verfahrens die Weichen für den weiteren Verlauf. Wir vertreten Sie und Ihre Angehörigen nicht nur in Mannheim, Darmsadt, Krefeld, Südhessen und der Region, sondern bundesweit und sind in Notfällen rund um die Uhr für Sie erreichbar.
In Mordverfahren bevorzuge ich eine Teamverteidigung mit Professor Dr. Haas, da vier Augen mehr als zwei sehen, und es für Sie auf jedes Detail ankommt.
Unter den Tötungsdelikten ist Mord (§ 211 StGB) das bekannteste Vergehen. Doch auch andere Tatvorwürfe können erhoben werden:
– Totschlag (§ 212 StGB)
– Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
– Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
– Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Sie fühlen sich in einer aussichtslosen Situation?
Trotzdem sollten Sie schweigen und keine Aussage machen, ohne einen Strafverteidiger hinzuzuziehen! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Bedenken Sie, dass bei solchen Vorwürfen eine unbedachte Aussage viele Jahre Gefängnis bedeuten kann!
Wissen Sie, wann aus einer gefährlichen Körperverletzung (Strafrahmen: sechs Monate bis zu 10 Jahre) ein versuchter Totschlag (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) oder ein versuchter Mord (hier droht eine lebenslange Freiheitsstrafe) wird?
Wir kennen uns damit aus. Rufen Sie uns jetzt an unter 0621 3703 1800.