Eine der häufigsten Fälle, mit denen Strafverteidiger zu tun haben. Doch auch hier lauern Fallen und Schadensersatzansprüche des Opfers, so dass eine optimale Strafverteidigung nicht nur eine Haftstrafe, sondern ggf. auch viel Geld sparen kann.223 StGB nennt die Voraussetzungen der Körperverletzung und auch gleich die mögliche Strafe:
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist jetzt zu tun?
Bevor Sie etwas sagen, sollte man die Ermittlungsakte kennen. So kann man sehen, was genau der Vorwurf ist und welche Beweise überhaupt existieren. Das ist wichtig, denn aus einer „harmlosen“ Schlägerei kann eine Freiheitsstrafe und Schadensersatz erwachsen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerade bei Taten unter Alkoholeinfluss können sich die Beteiligten nicht mehr oder nicht mehr so genau erinnern. Warum sollten Sie dann also eine Aussage machen und sich selbst belasten. Wir entwerfen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Ein mögliches Ergebnis: Beispielsweise eine Einstellung mangels Tatverdacht.
Wie beauftrage ich die Strafverteidiger von Gönnheimer & Zander Rechtsanwälte?
Wir stehen Ihnen in strafrechtlichen Notfällen rund um die Uhr zur Verfügung. Rufen Sie uns unter der zentralen Notfallnummer 0621-39182022 an, damit wir Ihnen in einem ersten Telefonat die nächsten wichtigen Schritte nennen können. Hier klären wir Sie dann auch über die Kosten auf und vereinbaren mit Ihnen einen Besprechungstermin in Mannheim, Neustadt/Weinstraße oder Darmstadt.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie möchten vorher lieber wissen, was andere Mandanten über uns sagen? Dann besuchen Sie uns doch auf anwalt.de. Unter http://www.anwalt.de/gz/bewertungen.php haben uns bereits zahlreiche Mandanten bewertet.
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