Wirtschaftsstrafrecht – kompetente Strafverteidigung in Mannheim und bundesweit

 

Strafverteidigung für Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen

 

Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen können für die betroffenen Personen erhebliche Folgen haben. Häufig geht es nicht nur um die Frage einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung. Ein Ermittlungsverfahren kann zugleich die berufliche Tätigkeit, ein Unternehmen, Geschäftsbeziehungen und die persönliche Reputation erheblich beeinträchtigen.

 

Die Verfahren sind zudem häufig umfangreich. Große Mengen an Geschäftsunterlagen, Buchhaltungsdaten, E-Mails, Verträgen und weiteren Informationen müssen ausgewertet werden. Nicht selten ziehen sich entsprechende Ermittlungen über einen längeren Zeitraum hin.

 

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger vertrete ich Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer und Privatpersonen in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Die Verteidigung übernehme ich in Mannheim, der gesamten Region, Südhessen, dem Rhein-Main-Gebieten und bundesweit.

 

Ein strafrechtlicher Verdacht kann dabei auf ganz unterschiedliche Weise entstehen, beispielsweise nach einer Betriebsprüfung, einer steuerlichen Prüfung, einer Anzeige durch einen Geschäftspartner oder im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein Unternehmen oder andere Beteiligte.

 

Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie oder Ihr Unternehmen strafrechtlich ermittelt wird, sollten Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.

 

Was gehört zum Wirtschaftsstrafrecht?

 

Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein einzelnes Gesetzbuch, sondern umfasst zahlreiche Straftatbestände, die einen Bezug zu wirtschaftlichen Vorgängen haben.

 

Im Mittelpunkt stehen häufig unternehmerische Entscheidungen, Geschäftsabläufe, Zahlungsströme, Verträge, Buchhaltung oder Vermögenswerte. Dabei ist die Grenze zwischen einem wirtschaftlichen Fehler, einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung und einer strafbaren Handlung nicht immer leicht zu ziehen.

 

Zu den typischen wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen gehören unter anderem:

 

  • Betrug nach § 263 StGB
  • Untreue nach § 266 StGB
  • Insolvenzstraftaten
  • Insolvenzverschleppung
  • Steuerstraftaten
  • Subventionsbetrug
  • Kapitalanlagebetrug
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Bilanz- und Buchführungsdelikte
  • Korruptionsdelikte
  • Geldwäsche
  • wettbewerbsbezogene Straftaten

 

In einem konkreten Verfahren können dabei mehrere Tatvorwürfe gleichzeitig im Raum stehen. Hinzu kommen häufig steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder zivilrechtliche Fragen. Eine wirksame Strafverteidigung muss deshalb den gesamten wirtschaftlichen Zusammenhang berücksichtigen und darf sich nicht auf die isolierte Betrachtung eines einzelnen Vorwurfs beschränken.

 

Wann wird aus einem wirtschaftlichen Fehler eine Straftat?

 

Unternehmerische Entscheidungen können sich im Nachhinein als falsch oder wirtschaftlich nachteilig erweisen. Das allein bedeutet jedoch noch nicht, dass eine Straftat begangen wurde. Gerade bei wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen ist deshalb genau zu untersuchen, welche Entscheidung getroffen wurde, welche Informationen zu diesem Zeitpunkt vorlagen und welche Vorstellungen die handelnde Person hatte.

 

Bei komplexen Geschäftsvorgängen kann außerdem die Frage entscheidend sein, welche Person für eine bestimmte Entscheidung tatsächlich verantwortlich war. Nicht jeder wirtschaftliche Schaden und nicht jede fehlerhafte Geschäftsentscheidung begründet automatisch eine persönliche strafrechtliche Verantwortung.

 

Wie beginnen Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht?

 

Viele wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren beginnen unauffällig. Die Ermittlungsbehörden können bereits umfangreiche Informationen gesammelt haben, bevor die betroffene Person überhaupt von einem Strafverfahren erfährt. Geschäftsunterlagen können ausgewertet, Kontobewegungen nachvollzogen oder Zeugen befragt worden sein. Auch Informationen aus anderen Verfahren können dazu führen, dass eine Person oder ein Unternehmen in den Fokus der Ermittler gerät.

 

Für den Betroffenen wird das Verfahren häufig erst durch eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Beschlagnahme sichtbar. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Geschäftsräume oder eine Privatwohnung durchsuchen, sollten Sie möglichst ruhig bleiben und keine spontanen Erklärungen zum Tatvorwurf abgeben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bis die Verteidigung die Ermittlungsakte kennt.

 

Hausdurchsuchung im Unternehmen oder in der Privatwohnung

 

Eine Durchsuchung kann für Unternehmer und Geschäftsführer besonders einschneidend sein. Werden Geschäftsräume durchsucht, können beispielsweise Computer, Akten, Mobiltelefone, Datenträger oder Geschäftsunterlagen sichergestellt werden. Dadurch kann nicht nur das Strafverfahren beeinflusst werden. Die Maßnahme kann zugleich den laufenden Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen.

 

Auch bei einer Durchsuchung gilt deshalb: keine unnötigen Angaben machen und die Ermittlungsmaßnahmen nicht durch unüberlegte Erklärungen erschweren. Nach einer Durchsuchung prüfe ich insbesondere, auf welcher Grundlage die Maßnahme erfolgt ist, welche Gegenstände und Daten sichergestellt wurden und welche weiteren Schritte der Ermittlungsbehörden zu erwarten sind.

 

Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und digitalen Daten

 

In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren spielen Unterlagen und elektronische Daten häufig eine zentrale Rolle. Dazu können beispielsweise Buchhaltungsunterlagen, Verträge, Rechnungen, E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe, interne Kommunikation oder Daten aus Unternehmenssystemen gehören. Die Ermittlungsbehörden können dadurch auf eine sehr große Datenmenge zugreifen. Für die Verteidigung stellt sich deshalb nicht nur die Frage, was in diesen Unterlagen enthalten ist.

 

Ebenso wichtig ist, welche Daten für den konkreten Tatvorwurf überhaupt relevant sind und welche Schlussfolgerungen sich daraus tatsächlich ziehen lassen. Bei umfangreichen Verfahren müssen häufig zahlreiche einzelne Geschäftsvorgänge rekonstruiert und in ihren zeitlichen Zusammenhang eingeordnet werden.

 

Welche Folgen kann ein Wirtschaftsstrafverfahren haben?

 

Ein wirtschaftsstrafrechtliches Ermittlungsverfahren kann weit über die mögliche strafrechtliche Sanktion hinausreichen. Schon die Tatsache, dass gegen einen Geschäftsführer, Unternehmer oder eine andere verantwortliche Person ermittelt wird, kann das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden, Banken oder Investoren beeinträchtigen.

 

Darüber hinaus können je nach Einzelfall weitere Konsequenzen entstehen, beispielsweise:

 

  • finanzielle Schäden und Vermögensrisiken
  • Rückforderungen von Behörden
  • Schadensersatzforderungen
  • gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • berufsrechtliche Probleme
  • Schwierigkeiten bei Banken oder Versicherungen
  • Reputationsschäden
  • Beeinträchtigungen der unternehmerischen Tätigkeit

 

Mene professionelle Verteidigung berücksichtigt diese möglichen Folgen von Beginn an.

 

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

 

Wirtschaftsstrafrechtliche und steuerstrafrechtliche Ermittlungen überschneiden sich in der Praxis häufig. Ein Ermittlungsverfahren kann beispielsweise aus einer Betriebsprüfung oder einer steuerlichen Prüfung hervorgehen. Umgekehrt können im Rahmen eines Strafverfahrens steuerliche Sachverhalte eine wichtige Rolle spielen. Bei entsprechenden Verfahren muss deshalb genau untersucht werden, welche steuerlichen Sachverhalte den strafrechtlichen Vorwurf begründen sollen und welche Unterlagen der Ermittlungsbehörde tatsächlich vorliegen. Je nach Fall kann eine enge Abstimmung zwischen Strafverteidigung und steuerlicher Beratung sinnvoll sein.

 

Wirtschaftsstrafrecht für Geschäftsführer und Unternehmer

 

Geschäftsführer und Vorstände können aufgrund ihrer besonderen Verantwortungsbereiche mit einer Vielzahl strafrechtlicher Risiken konfrontiert sein. Das betrifft beispielsweise den Umgang mit Unternehmensvermögen, die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, steuerliche Pflichten oder die Situation eines Unternehmens in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

 

Gerade bei der Insolvenz eines Unternehmens können Entscheidungen aus der Vergangenheit nachträglich Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen werden. Eine persönliche Verantwortlichkeit darf jedoch nicht allein daraus abgeleitet werden, dass jemand Geschäftsführer oder wirtschaftlich Verantwortlicher war. Es muss jeweils konkret geprüft werden, welche Handlung vorgenommen wurde und welche Kenntnis und Verantwortlichkeit tatsächlich bestand.

 

Insolvenzstraftaten und Insolvenzverschleppung

 

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können insbesondere dann entstehen, wenn ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dann können beispielsweise Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts, Gläubigerbegünstigung oder anderer Insolvenzstraftaten im Raum stehen.

 

Bei der Verteidigung kommt es häufig auf die genaue zeitliche Entwicklung der wirtschaftlichen Situation an. Entscheidend können unter anderem Bilanzen, Liquiditätsplanung, Zahlungsfähigkeit, Verbindlichkeiten und die Frage sein, wann die verantwortliche Person von einer möglichen Krise Kenntnis hatte. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung kann deshalb gerade bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz von erheblicher Bedeutung sein.

 

Wie verteidige ich Sie im Wirtschaftsstrafrecht?

 

Jedes wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren hat seine eigenen Besonderheiten. Deshalb steht am Anfang meiner Tätigkeit eine umfassende Analyse der Ermittlungsakte.

 

Ich prüfe insbesondere:

 

  • welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird
  • auf welche Beweismittel sich die Ermittlungsbehörden stützen
  • welche Personen für die jeweiligen Geschäftsvorgänge verantwortlich waren
  • welche Unterlagen und Daten ausgewertet wurden
  • ob die wirtschaftlichen Vorgänge zutreffend eingeordnet wurden
  • ob Widersprüche oder Lücken in der Beweisführung bestehen
  • ob die Voraussetzungen des jeweiligen Straftatbestands erfüllt sind und
  • ob Verfahrensfehler eine Rolle spielen können.

 

Auf dieser Grundlage entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist. Je nach Sachverhalt kann das Ziel darin bestehen, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, einzelne Tatvorwürfe zu entkräften oder den Umfang des Verfahrens zu begrenzen. Kommt es zu einer Anklage, vertrete ich Sie selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren.

 

Diskrete Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen

 

Bei wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren kann die Wahrung der Vertraulichkeit von besonderer Bedeutung sein. Gerade Unternehmer und Geschäftsführer haben häufig ein erhebliches Interesse daran, dass ein Ermittlungsverfahren nicht unnötig nach außen getragen wird. Die Verteidigung sollte deshalb nicht nur die strafrechtliche Situation betrachten, sondern auch die möglichen wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen berücksichtigen. Eine sachliche und zielgerichtete Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden kann dazu beitragen, unnötige Belastungen zu vermeiden.

 

Warum eine frühzeitige Verteidigung wichtig ist

 

Je früher ich als Ihr Strafverteidiger eingeschaltet werde, desto eher lässt sich beurteilen, welche Schritte sinnvoll sind. Das gilt insbesondere nach einer Hausdurchsuchung, einer Beschlagnahme, einer Vorladung oder einer sonstigen Ermittlungsmaßnahme. Wer ohne Kenntnis der Ermittlungsakte auf einen Tatvorwurf reagiert, läuft Gefahr, unbeabsichtigt Informationen preiszugeben oder sich auf eine Verteidigungsrichtung festzulegen, die sich später als ungünstig erweist. Eine frühzeitige Akteneinsicht schafft dagegen zunächst Klarheit über den tatsächlichen Stand der Ermittlungen.

 

Erst wenn bekannt ist, was die Ermittlungsbehörden wissen und welche Beweise tatsächlich vorhanden sind, lässt sich eine belastbare Verteidigungsstrategie entwickeln.

 

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim und bundesweit

 

Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren in Mannheim, der Region und bundesweit. Zu meinen Mandantinnen und Mandanten gehören unter anderem Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer und Privatpersonen.

 

Meine Kanzlei befindet sich in Mannheim. Eine persönliche Besprechung ist ebenso möglich wie eine Beratung telefonisch oder per Videokonferenz.

 

Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten insbesondere in Mannheim, Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet, unter anderem aus Bensheim, Biblis, Bürstadt, Erbach, Griesheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Mannheim, Michelstadt, Viernheim, Worms und Zwingenberg sowie aus vielen weiteren Orten.

 

Kurzfristige Hilfe bei Durchsuchung oder Ermittlungsverfahren

 

Wirtschaftsstrafrechtliche Maßnahmen können ohne lange Vorankündigung erfolgen. Eine Hausdurchsuchung kann bereits am frühen Morgen beginnen, Geschäftsunterlagen und elektronische Geräte können sichergestellt werden oder eine Vorladung kann kurzfristig eintreffen. In einer solchen Situation sollten Sie keine voreiligen Entscheidungen treffen.

 

Für eine erste Einschätzung erreichen Sie mich unter 0621 3703 1800.

 

Bei einer dringenden Maßnahme, insbesondere einer Durchsuchung, Festnahme oder sonstigen Eilsituation, erreichen Sie mich auch außerhalb der üblichen Kanzleizeiten über meine Notfallnummer 0151 4130 6713.

 

Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf und kontaktieren Sie wie so schnell wie möglich als Ihren erfahrenen Strafverteidiger.

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